So nutzen Sie die 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich in Bamberg & Forchheim

Herzlich lachende Seniorin mit roter Brille und bunter Bluse im Freien

Gute Nachrichten für alle Pflegebedürftigen: Seit Januar 2025 wurde der Entlastungsbetrag erhöht! Jedem Versicherten ab Pflegegrad 1 steht nun ein Budget von 131 Euro pro Monat (bisher 125 €) für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung.

Doch auch mit der Erhöhung gilt: In der Region Bamberg und Forchheim lassen viele Haushalte dieses Geld ungenutzt verfallen, weil die bürokratischen Hürden zu hoch erscheinen. Wir bei Glückszeit zeigen Ihnen, wie Sie die 131 Euro unkompliziert für mehr Lebensqualität einsetzen.

Was ist neu beim Entlastungsbetrag von 131 Euro?

Der Betrag wurde angehoben, um der Inflation und den steigenden Kosten für Hilfsdienste entgegenzuwirken. Es bleibt jedoch dabei: Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern dient der Erstattung von Leistungen durch anerkannte Pflegedienste wie uns. Das Ziel bleibt die Entlastung pflegender Angehöriger und die Unterstützung im Alltag.

Ihre Möglichkeiten bei Glückszeit in Bamberg & Forchheim

1. Haushalt & Einkaufshilfe

Ob Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung in Forchheim oder Hilfe beim Wocheneinkauf in Bamberg – mit den 131 Euro können Sie sich im Haushalt unter die Arme greifen lassen.

2. Begleitung & Soziales

Nutzen Sie das Budget für gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu Arztterminen oder einfach für ein nettes Gespräch bei einer Tasse Kaffee. Wir schenken Ihnen Zeit und Sicherheit.

3. Entlastung für Angehörige

Pflegende Angehörige leisten Enormes. Der Entlastungsbetrag ermöglicht es uns, stundenweise die Betreuung zu übernehmen, damit die Familie einmal tief durchatmen kann.

Wichtig: Verfallsdatum beachten!

Guthaben, das Sie im Laufe eines Kalenderjahres nicht verbrauchen, wird in das nächste Halbjahr übertragen. Aber Achtung: Das Geld aus dem Vorjahr muss zwingend bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer jetzt nicht handelt, verschenkt wertvolle Unterstützung.

„Wir übernehmen die direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen kein Geld vorstrecken und haben keinen Papierkram – wir kümmern uns darum.“

Wofür Sie den Entlastungsbetrag konkret verwenden können

Der monatliche Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Das heißt: Er darf nur für bestimmte Leistungen eingesetzt werden, die Sie oder Ihre pflegenden Angehörigen im Alltag entlasten. Die Pflegekasse erkennt dabei vier große Bereiche an:

  • Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung: Reinigung der Wohnung, Wäsche, Einkaufen, Kochen oder Begleitung zu Terminen durch einen anerkannten Anbieter – etwa einen ambulanten Pflegedienst wie Glückszeit.
  • Betreuungsleistungen: Stundenweise Betreuung zu Hause, Gespräche, Spaziergänge, Beschäftigung bei Demenz oder einfach Gesellschaft, während Angehörige eine Pause machen.
  • Eigenanteile bei Tages- und Nachtpflege: Wer eine Tagespflegeeinrichtung besucht, kann den Entlastungsbetrag für den verbleibenden Eigenanteil einsetzen.
  • Eigenanteile bei Kurzzeitpflege: Auch Restkosten eines vorübergehenden Aufenthalts in einer Pflegeeinrichtung lassen sich damit ausgleichen.

Wichtig zu wissen: Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag zusätzlich für körperbezogene Pflegemaßnahmen eines Pflegedienstes genutzt werden, zum Beispiel Hilfe beim Waschen oder Anziehen. Ab Pflegegrad 2 sind diese Leistungen über die Pflegesachleistungen abgedeckt, der Entlastungsbetrag bleibt dann für Betreuung und Haushalt reserviert.

Wer hat Anspruch?

Anspruch hat jede Person mit anerkanntem Pflegegrad – bereits ab Pflegegrad 1 –, die zu Hause lebt und nicht vollstationär versorgt wird. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig: Mit dem Bescheid über den Pflegegrad steht Ihnen der Betrag automatisch zu. Die Höhe ist für alle Pflegegrade gleich. Wer noch keinen Pflegegrad hat, findet in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen: 5 Tipps für die Begutachtung eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

So läuft die Abrechnung

Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet. Dafür gibt es zwei Wege:

  • Erstattung gegen Rechnung: Sie bezahlen die Leistung zunächst selbst, reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten das Geld bis zur Höhe des verfügbaren Guthabens zurück.
  • Direktabrechnung durch den Dienst: Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, und der Pflegedienst rechnet unmittelbar mit der Pflegekasse ab. Sie müssen kein Geld vorstrecken und keine Belege sammeln.

Glückszeit nutzt für seine Kundinnen und Kunden in Bamberg und im Landkreis Forchheim grundsätzlich die Direktabrechnung. Voraussetzung ist lediglich, dass der Anbieter von der Pflegekasse anerkannt ist – das trifft auf zugelassene Pflegedienste mit Versorgungsvertrag zu. Eine Nachbarin oder ein Familienmitglied ohne Zulassung kann den Entlastungsbetrag dagegen nicht abrechnen.

Ansparregel: Ungenutzte Beträge sammeln sich an

Sie müssen den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat verbrauchen. Innerhalb eines Kalenderjahres sammeln sich nicht genutzte Monatsbeträge an und können später gebündelt eingesetzt werden – zum Beispiel für eine intensivere Betreuung in einem Monat, in dem die Angehörigen im Urlaub sind. Was am Jahresende übrig bleibt, verfällt nicht sofort: Der Rest kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach ist das Guthaben aus dem Vorjahr endgültig weg.

Ein Tipp aus der Praxis: Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach dem aktuellen Guthabenstand. Viele Familien sind überrascht, wie viel sich über Monate angesammelt hat.

Unterschied zu Pflegesachleistungen und Umwandlungsanspruch

Der Entlastungsbetrag wird oft mit den Pflegesachleistungen verwechselt. Pflegesachleistungen stehen erst ab Pflegegrad 2 zu, sind nach Pflegegrad gestaffelt und decken die körperbezogene Pflege, die Hilfe im Haushalt und die pflegerische Betreuung durch einen Pflegedienst ab. Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich obendrauf – er ist für alle Pflegegrade gleich hoch und wird nicht mit dem Pflegegeld verrechnet.

Reicht der Entlastungsbetrag nicht aus, gibt es den sogenannten Umwandlungsanspruch: Wer seine Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpft, kann bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden – also für Haushaltshilfe und Betreuung. Das Pflegegeld reduziert sich dann anteilig um den umgewandelten Anteil. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrer Situation ab; wir rechnen es gern gemeinsam mit Ihnen durch. Wer zusätzlich Auszeiten benötigt, sollte auch das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kennen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Nein. Der Anspruch besteht automatisch mit dem anerkannten Pflegegrad. Sie müssen nur die Leistung in Anspruch nehmen und die Abrechnung über einen anerkannten Anbieter oder gegen Rechnung bei der Pflegekasse veranlassen.

Kann ich den Entlastungsbetrag bar auszahlen lassen?

Nein. Es handelt sich um einen Erstattungsanspruch. Ohne Nachweis einer anerkannten Leistung erfolgt keine Auszahlung.

Darf eine Privatperson die Hilfe leisten?

In Bayern müssen Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag anerkannt sein. Privatpersonen ohne Anerkennung, etwa Nachbarn, können in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Zugelassene Pflegedienste erfüllen die Voraussetzung.

Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich es nicht nutze?

Es sammelt sich über das Kalenderjahr an. Der Rest aus dem Vorjahr bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar und verfällt danach.

Kann ich Entlastungsbetrag und Pflegegeld gleichzeitig erhalten?

Ja. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Nur beim Umwandlungsanspruch reduziert sich das Pflegegeld anteilig.

Ihr Ansprechpartner in Bamberg und im Landkreis Forchheim

Glückszeit ist ein ambulanter Pflegedienst mit Sitz in Bamberg. Wir versorgen Familien in der Stadt Bamberg einschließlich Gaustadt sowie im Landkreis Forchheim – unter anderem in Eggolsheim, Buttenheim, Altendorf, Seußling, Neuses, Unterstürmig, Gunzendorf, Stackendorf und Forchheim. Als Dienst mit Versorgungsvertrag rechnen wir den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und arbeiten nach Zeit statt nach Einzelleistung. In einem kostenlosen Erstgespräch – telefonisch unter 0951 96430469 oder bei Ihnen zu Hause – klären wir gemeinsam, wie Sie Ihr Guthaben sinnvoll einsetzen.

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